Zusammenarbeit

Die Stiftung Suchthilfe Reutlingen ist als rechtsfähige Stiftung mit Sitz in Reutlingen vom Regierungspräsidium Tübingen mit Urkunde vom 15.06.2010 anerkannt.

Die Förderarbeit der Stiftung konzentriert sich vorrangig auf den Landkreis Reutlingen.

Hierfür arbeitet sie mit folgenden Organisationen zusammen, die auch zugleich Mitglieder des Stiftungsrates sind:



Sollten Sie einen suchtkranken Familienangehörigen haben, wenden Sie sich bitte zuerst an die Clearingstelle des kommunalen Suchthilfenetzwerks Reutlingen (Tel 0800/2444-777).

Sind Sie als Frau von Gewalt durch einen suchtkranken Partner betroffen, ist das Frauenhaus Reutlingen zuständig.

Sie werden dort umfassend beraten. Dort wird auch entschieden, ob Mittel der Stiftung in Ihrem Fall eingesetzt werden können.


Kontakt | Bankverbindung

 

Blick auf die Achalm vom Georgenberg, Foto: A. Lorenz